Hausbayer Straße 14
56291 Pfalzfeld
Telefon 06746/803651
Telefax 06746/803652

Buch-Liefer-Service@t-online.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Die Ausführung von Aufträgen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Ladenpreise für Verlagserzeugnisse (Buchpreisbindung!). Er ist verpflichtet, einen ent-sprechenden Revers zu unterzeichnen. Die angegebenen Ladenpreise schließen die Mehrwertsteuer bereits ein.

II. Auftragsannahme
Der BLS handelt im Namen der auftragenden Verlage. Rabatte und Zahlungsziele entsprechen den Weisungen dieser Verlage. Bei Auf-tragserteilung erkennt der Besteller die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

III. Lieferung
Lieferungen mit Rabatten erfolgen nur an Wiederverkäufer. Erstbesteller benötigen einen Nachweis ihrer Händlereigenschaft.

IV. Rücksendungen
Rücksendungen sind nur nach Absprache und den Remissionsrichtlinien der Verlage möglich. Die Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn sich die Ware in einem einwandfreien, neuwertigen und zur weiteren Auslieferung ohne jede Einschränkung geeigneten Zustand befindet.

V. Zahlung
1. Preise für Lieferungen und Leistungen werden in Euro berechnet.
2. Bei Zahlungen sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzugeben.
3. Rechnungen sind ohne Abzüge zum angegebenen Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig.
4. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist der BLS berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
5. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der BLS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, ist der BLS berechtigt, diesen geltend zu machen.
6. Dem Besteller bleibt das Recht des Nachweises vorbehalten, dass infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen berechtigt.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur insoweit, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Im Einzelfall bewilligte Rabatte, sowie Frachtvergütungen fallen beim Antrag auf Eröffnen des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs-, Insolvenzverfahrens oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei gerichtlicher Beitreibung weg.

VI. Lieferverzug/Annahmeverzug
1. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungsverpflichtung, behält sich der BLS Schadensersatz vor. Ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller in Annahmeverzug gerät, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf ihn über.

VII. Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unser Auslieferungslager Pfalzfeld. Wird die Ware des Bestellers an einen anderen Ort versandt, geht das Versandrisiko auf den Besteller über. Sofern der Besteller es wünscht, wird der BLS gegen Erstattung der anfallenden Kosten eine Transportversicherung abschließen.

VIII. Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller sämtliche, bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung erkennbaren Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzeigt und nach Möglichkeit dokumentiert. Ein-sprüche gegen Zahlungsfristen und Rabatthöhen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt erhoben werden.
2. Sofern die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatz-lieferung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese aus Gründen, die wir zu ver-treten haben unangemessen oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen.
3. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges ergibt, sind ausgeschlossen.

IX. Sonstige Haftung
1. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Absatz VIII. gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, insbesondere auch für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Ausgenommen von der Freizeichnung sind jedoch Ansprüche gem. § 1.4 Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche wegen anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der laufenden Geschäfts-beziehung mit dem Besteller vor. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der BLS hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird nach Abzug aller angefallenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.
2. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Pflicht, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um eine Drittwiderspruchsklage gem. §771 ZPO zu ermöglichen. Sofern der Dritte zur Kostenerstattung einer solchen Klage nicht in der Lage ist, hat der Besteller die uns entstandenen Kosten zu ersetzen.
3. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch gleichzeitig alle zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt, unbeschadet unseres Rechts die Forderungen selbst einzuziehen, auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen befugt. Wir verpflichten uns, von einem eigenen Einzug abzusehen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung erfolgt. Tritt einer dieser Fälle ein, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich die Höhe und den Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, sowie alle sonstigen zum Einzug notwendigen Angaben zu machen und die dazugehörenden Unterlagen herauszugeben. Des Weiteren ist der Besteller sodann verpflichtet, gegenüber seinen Schuldnern die Abtretung offenzulegen.

XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pfalzfeld. Gerichtsstand ist das LG Koblenz, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Bei Privatpersonen ist der Gerichtsstand dessen Wohnsitz.

XII. Sonstige Bestimmungen
Die jeweiligen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Pfalzfeld, Dezember 2009